Infos zur Krankenversicherung für Rentner

Infos zur Krankenversicherung für Rentner

Ein Rentner, der eine gesetzliche Rente bezieht, ist grundsätzlich Mitglied einer eigenen Krankenversicherung. Sie heißt Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR. Betrieben wird die KVdR von den normalen gesetzlichen Krankenkassen.

Infos zur Krankenversicherung für Rentner

Allerdings wird nicht jeder Rentner Pflichtmitglied der KVdR. Einige Rentner können sich nur über eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wieder andere Rentner möchten lieber privat krankenversichert bleiben.

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Grundwissen: Wer kann sich wie krankenversichern?

Grundwissen: Wer kann sich wie krankenversichern?

Dass jeder eine Krankenversicherung braucht, steht außer Frage. Nur gibt es die Krankenversicherung in verschiedenen Varianten. So kann jemand Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Außerdem gibt es noch die Familienversicherung und die Krankenversicherung für Rentner.

Grundwissen Wer kann sich wie krankenversichern

Doch dass verschiedene Formen der Krankenversicherung existieren, heißt nicht, dass jeder die freie Wahl hat. Vielmehr gibt es klare Regeln dazu, wann welche Krankenversicherung in Frage kommt.

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Wie geht ein Wechsel der Krankenkasse?

Wie geht ein Wechsel der Krankenkasse?

Gesundheit ist das wertvollste Gut, das es im Leben gibt. Und die Krankenversicherung soll dafür sorgen, dass die Gesundheit bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall wiederhergestellt wird und ansonsten erhalten bleibt. Doch nicht jeder Versicherte fühlt sich bei seiner Krankenkasse gut und richtig aufgehoben.

Wie geht ein Wechsel der Krankenkasse

Andererseits ist niemand für allezeit an seine aktuelle Krankenkasse gebunden. Vielmehr ist ein Wechsel problemlos möglich und zudem weit weniger kompliziert, als oft befürchtet.

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Wie funktioniert die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Wie funktioniert die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen großen Pluspunkt für Familien: Unter gewissen Bedingungen können der Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert werden.

Wie funktioniert die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Das versicherte Mitglied muss seine Angehörigen für eine Familienversicherung lediglich bei der Krankenkasse anmelden. Der Partner und die Kinder bekommen daraufhin jeweils eine eigene Gesundheitskarte und können alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

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Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Wer gesetzlich krankenversichert ist und sich wegen einer Erkrankung, nach einer Operation oder infolge eines stationären Krankenhausaufenthalts vorübergehend selbst nicht versorgen kann, hat Anspruch auf Hilfe im Haushalt. Der Versicherte bekommt die Haushaltshilfe also gewissermaßen auf Rezept.

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe

Voraussetzung ist aber zum einen, dass die Unterstützung nur zeitlich befristet benötigt wird. Braucht der Versicherte auf Dauer Pflege und Betreuung, ist nicht mehr die Krankenkasse zuständig. Vielmehr ist dann die Pflegeversicherung gefragt.

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