Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Wer gesetzlich krankenversichert ist und sich wegen einer Erkrankung, nach einer Operation oder infolge eines stationären Krankenhausaufenthalts vorübergehend selbst nicht versorgen kann, hat Anspruch auf Hilfe im Haushalt. Der Versicherte bekommt die Haushaltshilfe also gewissermaßen auf Rezept.

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe

Voraussetzung ist aber zum einen, dass die Unterstützung nur zeitlich befristet benötigt wird. Braucht der Versicherte auf Dauer Pflege und Betreuung, ist nicht mehr die Krankenkasse zuständig. Vielmehr ist dann die Pflegeversicherung gefragt.

Zum anderen darf es im Haushalt des Versicherten niemanden geben, der den Kranken versorgen und die Haushaltsführung übernehmen kann.

Bewilligt die Krankenkasse die Haushaltshilfe, hat der Versicherte freie Wahl, wen er engagiert. Nur: Wann genau und für wie lange bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe? In welcher Höhe werden die Kosten übernommen? Und wie wird ein Antrag gestellt?

Solche und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden!:

Wie wird eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt?

Möchte der Versicherte Unterstützung im Haushalt haben, muss er einen schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Das Antragsformular halten die Krankenkassen bereit, entweder klassisch in Papierform oder zum Download online.

Das ausgefüllte Formular muss der Versicherte anschließend zusammen mit einer sogenannten Notwendigkeitsbescheinigung einreichen. Diese Bescheinigung füllt der behandelnde Arzt aus.

Dabei muss der Arzt in der Bescheinigung angeben, welche Erkrankung vorliegt und welche Beeinträchtigungen die Diagnose mit sich bringt. Außerdem muss der Arzt erläutern,

  • ab wann die Haushaltshilfe notwendig ist,

  • für welchen Zeitraum die Haushaltshilfe gebraucht wird und

  • in welchem Umfang die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bewilligen sollte.

Tipp:

Bis ein Antrag geprüft, bearbeitet und bewilligt ist, kann etwas Zeit vergehen. Um eine nahtlose Versorgung sicherzustellen, sollte der Versicherte seinen Antrag deshalb möglichst frühzeitig stellen. Steht zum Beispiel fest, dass er nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung braucht, sollte er die Haushaltshilfe am besten schon beantragen, solange er noch im Krankenhaus ist.

Welche Aufgaben kann die Haushaltshilfe übernehmen?

In welchem Umfang die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt, richtet sich in erster Linie danach, was der Versicherte alleine oder mit Unterstützung erledigen kann und welche Tätigkeiten er selbst nicht verrichten kann.

Genehmigt die Krankenkasse den Antrag, kann die Haushaltshilfe grundsätzlich alle Arbeiten übernehmen, die in einem Haushalt üblicherweise anfallen. Das Waschen der Wäsche und das Putzen der Wohnung gehören genauso dazu wie Einkäufe und Botengänge, das Zubereiten von Mahlzeiten oder das Beaufsichtigen und Betreuen der Kinder.

Wie lange bezahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?

Übernimmt die Haushaltshilfe die Betreuung und Versorgung von Kindern, die jünger sind als zwölf Jahre, bezahlt die Krankenkasse zunächst einmal die Kosten in der Zeit, in der der Versicherte im Krankenhaus liegt oder sich für eine Reha-Maßnahme in der Klinik aufhält.

Wieder zurück zu Hause, wird die Haushaltshilfe

  • für maximal vier Wochen pro Krankheitsepisode oder

  • für höchstens 26 Wochen, wenn Kinder betreut und versorgt werden müssen,

gewährt. Auf freiwilliger Basis kann die Krankenkasse aber auch Betreuungsleistungen für Kinder übernehmen, die älter sind als zwölf Jahre. Eltern und Alleinerziehende sollten deshalb bei ihrer Krankenversicherung nachfragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Wen kann der Versicherte als Haushaltshilfe engagieren?

Was die Haushaltshilfe angeht, so hat der Versicherte Wahlfreiheit. Es bleibt ihm selbst überlassen, ob er einen örtlichen Dienstleister, einen Wohlfahrtsverband oder einen Pflegedienst beauftragt.

Sinnvoll kann sein, dass der Versicherte seine Krankenkasse gleich bei der Antragstellung nach Anbietern fragt. Denn die Krankenversicherung kann nicht nur Kontaktdaten nennen, sondern auf Wunsch auch freie Kapazitäten klären und einen Kontakt herstellen.

Möchte der Versicherte keine professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, besteht auch die Möglichkeit, jemanden aus dem privaten Umfeld um Unterstützung zu bitten. Allerdings bezahlt die Krankenkasse dann unter Umständen die Kosten nicht.

In welcher Höhe übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe?

Die Krankenkasse bezahlt für die Haushaltshilfe einen Stundensatz zwischen 5 Euro und 9,50 Euro. Und der Versicherte muss sich, wie bei vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, an den Kosten beteiligen. Dabei beträgt seine Zuzahlung wie üblich zehn Prozent der Kosten, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro.

Entscheidet sich der Versicherte für einen professionellen Dienstleister, sollte er darauf achten, dass der Dienstleister einen Vertrag mit der Krankenkasse schließt. Auf diese Weise kann der Dienstleister seine Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Der Versicherte muss dann nur die Zuzahlung leisten und eventuell die Mehrkosten übernehmen.

Springen die Nachbarn oder Freunde bei der Haushaltsführung ein, bekommen sie als Ausgleich für ihr Engagement den Stundenlohn von der Krankenkasse. Der Ehepartner oder ein naher Verwandter hingegen muss nachweisen, dass er wegen der Unterstützung einen Verdienstausfall hatte oder ihm Fahrtkosten entstanden sind. Andernfalls finanziert die Krankenkasse seine Hilfe im Haushalt nicht.

Und:

Wenn die Betreuung und Versorgung schon durch Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährleistet ist, gewährt die Krankenkasse keine Haushaltshilfe mehr zusätzlich.

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