Wie geht ein Wechsel der Krankenkasse?

Wie geht ein Wechsel der Krankenkasse?

Gesundheit ist das wertvollste Gut, das es im Leben gibt. Und die Krankenversicherung soll dafür sorgen, dass die Gesundheit bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall wiederhergestellt wird und ansonsten erhalten bleibt. Doch nicht jeder Versicherte fühlt sich bei seiner Krankenkasse gut und richtig aufgehoben.

Wie geht ein Wechsel der Krankenkasse

Andererseits ist niemand für allezeit an seine aktuelle Krankenkasse gebunden. Vielmehr ist ein Wechsel problemlos möglich und zudem weit weniger kompliziert, als oft befürchtet.

Wir erklären, wie der Versicherte zu einer anderen Krankenversicherung wechseln kann und worauf es dabei zu achten gilt:

Warum kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen?

In Deutschland stehen rund 110 gesetzliche Krankenkassen zur Auswahl. Und der gesetzlich Versicherte kann sich frei aussuchen, bei welcher Kasse er Mitglied werden möchte. Ablehnen darf eine Krankenkasse den Versicherten nicht. Wie alt er ist, welches Geschlecht er hat und wie es mit seinem Gesundheitszustand aussieht, spielt keine Rolle.

Eine Ausnahme gilt nur für Krankenkassen, die lediglich in bestimmten Regionen tätig sind oder als Innungs- oder Betriebskrankenkassen beruflichen Einschränkungen unterliegen. Solche Kassen stehen nicht bundesweit allen Versicherten offen, sondern haben in ihren Satzungen geregelt, wen sie aufnehmen. Aber davon abgesehen, hat der Versicherte die freie Wahl.

Ein Wechsel der Krankenkasse ist also möglich. Bleibt aber die Frage, wann und für wen sich ein Wechsel überhaupt lohnt.

Generell gibt es drei Gründe, die dafür sprechen können, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln:

  1. Kosten

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen allgemeinen Beitragssatz. Er liegt bei 14,6 Prozent (Stand 2019) vom Bruttoeinkommen. Der allgemeine Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist bei allen Krankenkassen gleich.

Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch er ausfällt, legt jede Krankenkasse selbst fest. Aus diesem Grund wird auch vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag gesprochen.

Im Durchschnitt beläuft sich der Zusatzbeitrag aktuell auf 0,9 Prozent, je nach Krankenkasse schwankt er zwischen 0,4 und 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Früher musste der Versicherte den Zusatzbeitrag komplett selbst finanzieren. Seit Jahresbeginn 2019 zahlt der Versicherte nur noch den halben Zusatzbeitrag. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber oder die Rentenkasse.

Trotzdem bietet der Zusatzbeitrag nach wie vor ein gewisses Sparpotenzial. Verdient der Versicherte zum Beispiel 2.500 Euro brutto, werden bei einem Zusatzbeitrag von 1 Prozent jeden Monat 12,50 Euro fällig.

Wechselt der Versicherte zu einer Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag von 0,5 Prozent erhebt, spart der Versicherte jeden Monat 6,25 Euro. Aufs Jahr gesehen sind das immerhin 75 Euro.

  1. Leistungen

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist weitestgehend festgelegt. Konkret sind rund 95 Prozent aller Leistungen Pflichtleistungen, die der Gesetzgeber vorschreibt.

Sie sind bei allen Krankenkassen gleich und decken alles Notwendige ab. Kontrolluntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen oder Standardimpfungen zählen zum Beispiel genauso zum Leistungskatalog wie Therapien bei schweren Erkrankungen, Operationen oder die Nachsorge bei Unfällen.

Als Ergänzung zu den gesetzlich geregelten Pflichtleistungen können die Krankenkassen aber auf freiwilliger Basis Zusatzleistungen anbieten. Und hier gibt es teils große Unterschiede.

Zusatzleistungen, die viele Kassen im Angebot haben, sind beispielsweise

  • Verfahren, um die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen

  • Untersuchungen zur Früherkennung bestimmter Krankheiten

  • alternative Behandlungsmethoden

  • Impfungen wie Reise- oder Grippeschutzimpfungen

  • Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung

  • Zusatzuntersuchungen bei einer Schwangerschaft

  • Sportprogramme wie Schwimmen bei Rückenschmerzen

Teilweise sind Zusatzleistungen aber an Bedingungen geknüpft. So eine Bedingung kann etwa sein, dass die Krankenkasse die Kosten nur dann übernimmt, wenn der Versicherte einen Vertragsarzt aufsucht.

  1. Service

Auch was den Service angeht, gibt es Unterschiede. So haben einige Krankenkassen Beratungsstellen vor Ort, während andere Krankenkassen in erster Linie per Telefon oder Internet erreichbar sind.

Kennt sich der Versicherte online so gut aus, dass er Antragsformulare herunterladen, alleine ausfüllen und digital verschicken kann, braucht er nicht unbedingt eine Krankenkasse mit persönlichem Ansprechpartner.

Legt der Versicherte hingegen Wert darauf, dass er sich beraten lassen kann oder ihm ein Mitarbeiter bei seinen Anliegen weiterhilft, ist eine Ortskrankenkasse für ihn die bessere Wahl.

Ist der Versicherte berufstätig, kann eine Krankenkasse interessant sein, die er rund um die Uhr telefonisch oder online kontaktieren kann. Ein älterer Versicherter wiederum wird es vielleicht zu schätzen wissen, wenn ein Mitarbeiter der Krankenkasse bei Bedarf zu ihm nach Hause kommt.

Wann kann der Versicherte die Krankenkasse wechseln?

Voraussetzung für einen Wechsel der Krankenkasse ist, dass der Versicherte mindestens 18 Monate lang dort Mitglied war. Hat er einen speziellen, freiwilligen Wahltarif abgeschlossen, kann er bis zu drei Jahre lang an die Krankenversicherung gebunden sein.

Unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft kann der Versicherte außerdem immer dann kündigen, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Denn die Anhebung des Zusatzbeitrags führt zu einem Sonderkündigungsrecht. Dieses greift auch dann, wenn der Versicherte noch keine 18 Monate bei der jetzigen Krankenkasse ist.

Nur Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Krankengeld als Absicherung gewählt haben, haben kein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung ist jederzeit möglich, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Der Versicherte kann also zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Bekommt die bisherige Krankenkasse die Kündigung zum Beispiel im September, läuft die Mitgliedschaft bis Ende November. Ab dem 1. Dezember ist der Versicherte dann Mitglied der neuen Krankenkasse.

Wie geht ein Wechsel der Krankenkasse?

Ein Wechsel der Krankenkasse gestaltet sich ziemlich unkompliziert.

Hat sich der Versicherte für eine neue Krankenversicherung entschieden, geht er so vor:

  • Der Versicherte füllt den Aufnahmeantrag der neuen Krankenkasse aus und reicht ihn ein.

  • Gleichzeitig kündigt er bei seiner bisherigen Krankenkasse. Für die Kündigung reicht ein kurzes Schreiben aus. Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

  • Hat die bisherige Krankenkasse die Kündigung bestätigt, schickt der Versicherte die Bestätigung an die neue Krankenkasse.

  • Von der neuen Krankenkasse bekommt der Versicherte daraufhin eine Mitgliedsbescheinigung und eine Gesundheitskarte. Die Mitgliedsbescheinigung reicht der Versicherte bei seiner alten Krankenkasse ein.

  • Ist der Versicherte Arbeitnehmer, sollte er nicht vergessen, seinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel zu informieren.

Die Krankenkassen tauschen sich untereinander aus. Deshalb kann es sein, dass der Versicherte keine Bestätigungen vorlegen muss. Das teilen ihm aber die beteiligten Kassen mit.

Vorlage für ein Kündigungsschreiben

Wie eben kurz erwähnt, reicht ein einfaches Kündigungsschreiben aus.

Dieses kann der Versicherte wie folgt formulieren:

Versicherter

Anschrift

Krankenkasse

Anschrift

Datum

Kündigung

Versicherten-Nummer: ___________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in der ___(Name der Krankenkasse)___ zum (letzter Tag des übernächsten Monats).

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung umgehend schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Ein letzter Tipp zum Schluss

Hat die Krankenkasse dem Versicherten eine Leistung wie beispielsweise eine Reha bewilligt, die noch nicht begonnen hat, sollte der Versicherte nicht wechseln.

Denn durch einen Wechsel würde die Bewilligung verfallen. Der Versicherte müsste die Leistung bei der neuen Krankenkasse dann erneut beantragen.

Anders sieht es aus, wenn der Wechsel stattfindet, nachdem der Versicherte die Leistung angetreten hat. In diesem Fall übernimmt die alte Krankenkasse die Kosten bis zum Wechsel und die neue Krankenkasse den Rest.

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